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Cannabis auf Rezept

Am 09. März 2017 gab der Bundestag mit dem im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Cannabis-Gesetz den Weg frei für die Verordnung von Cannabis auf Rezept. Ärzte können seitdem kranken Menschen Cannabis auf Rezept aus der Apotheke verschreiben und Krankenkassen sollen den Betroffenen die Kosten dafür erstatten. Wie das in der Realität aussieht und welche Hürden für ein Cannabis-Rezept auf Kosten der Krankenkassen genommen werden müssen, erklärt folgender Beitrag. 

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Medizinisches Cannabis

Mit dem Cannabis-Gesetz vom März 2017 scheinen alle Wege offen, Cannabis auf Rezept aus der Apotheke für die Behandlung schwerer Krankheiten vom Arzt zu bekommen. Das dachte man zumindest am Anfang und die Hoffnung vieler schwerkranker Menschen war groß. Mittlerweile hat sich das ein wenig geändert, denn wer medizinisches Cannabis auf Rezept haben möchte, hat einen langen und steinigen Weg zu bewältigen. 


Cannabis als Medizin: Nicht so neu wie man denkt

Dass es sich bei Cannabis um eine uralte Heilpflanze handelt, ist nur den wenigsten bekannt. Tatsächlich haben die Hanfpflanze und die Anwendung von Marihuana eine 5000 Jahre alte Tradition in China. Und auch in den arabischen Ländern, in Indien und in Europa reicht die pharmazeutische Nutzung zurück bis in die Antike. Dazu wurde schon immer das Harz aus den Blüten der weiblichen Cannabis Pflanzen genutzt, um Rheuma, Gicht oder auch Verstopfung zu behandeln. Und auch das Samenöl kam aufgrund seiner wohltuenden Inhalte wie Vitamin E und den Omega 3 und 6 Fettsäuren zum Einsatz.


Cannabis im 19. Jahrhundert

Im 19. Jahrhundert war der Anbau von Hanf und seine Nutzung zur Herstellung von Lampenöl, Textilien, Papier und Nahrungsmitteln in den USA und der restlichen westlichen Welt ein großer landwirtschaftlicher Zweig. Im Gegensatz zum Orient waren die vielen medizinischen Anwendungsmöglichkeiten noch völlig unbekannt bzw. gehörten zu dem von der Kirche zurückgehaltenen Wissen. Das änderte sich jedoch plötzlich mit der Wiederentdeckung des therapeutischen Potenzials der Pflanze. Und so erfreuten sich Elixiere und Präparate aus Cannabis wachsender Beliebtheit und amerikanische Arzneimittelbücher empfahlen Cannabis für die Therapie bei mehr als 100 Krankheiten. 

Nach Europa kam Cannabis durch den britischen Militärarzt William Brooke O'Shaughnessy, der es in Indien entdeckte und seine schmerzstillende, entkrampfende und entspannende Wirkung feststellte. 


Worum geht es bei medizinischem Cannabis?

Durch das Cannabisgesetz von 2017 ist es deutschen Ärzten erlaubt, Marihuana bzw. Cannabisblüten, Cannabis Extrakte und Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dronabinol - besser bekannt als Tetrahydrocannabinol (THC) auf Rezept zu verordnen. Nicht auf Rezept bekommt man Marihuana zum Kiffen und Nahrungsergänzungsmittel aus Cannabis, wie zum Beispiel CBD Öl

Welche Mengen die Mediziner verschreiben dürfen ist per Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), § 2 Absatz 1 geregelt. Dieser besagt, dass ein Patient innerhalb von 30 Tagen max. 100 Gramm getrocknete Blüten oder 1 Gramm Cannabisextrakt (bezogen auf den THC-Gehalt) erhalten darf.

Bei der Abgabe von Cannabis auf Rezept über Apotheken unterscheidet man zwischen Fertigarzneimitteln und Rezepturarzneimitteln.

Fertigarzneimittel:

Die sogenannten Fertigarzneien auf Cannabis Basis sind in deutschen Apotheken in Form von Sprays und Kapseln erhältlich. Diese dürfen Ärzte verschreiben bei:

  • Spastiken und Schmerzen bei einer Multiplen Sklerose
  • Begleiterscheinungen einer Chemotherapie wie Übelkeit und Erbrechen

Die meisten dieser Arzneimittel beruhen auf der Wirkung von THC. Allerdings gibt es mittlerweile in Europa auch ein erstes zugelassenes Medikament auf CBD Basis - Epidiolex. Es wird als Therapie bei einer bestimmten Form der Epilepsie von Kindern - dem sogenannten Dravet-Syndrom oder dem Lennox-Gastaut-Syndrom eingesetzt. 

Rezepturarzneimittel

Bei ihnen handelt es sich um Produkte, welche in Apotheken speziell für einen Patienten hergestellt werden. Darunter zählen zum Beispiel Cannabis Extrakte, cannabinoidhaltige Tropfen oder Kapseln und pulverisierte Cannabisblüten. Diese werden den Patienten in der Apotheke meist nicht in ihrer ursprünglichen Form ausgehändigt, da sie so schlecht zu dosieren sind, sondern vom Apotheker gemahlen und dann als Pulver abgegeben. 

Obwohl CBD nicht offiziell als Arzneimittel gilt, kommen dennoch in den Cannabis Extrakten und Blüten beide Cannabinoide - THC und Cannabidiol CBD - vor. 


Wie bekommt man in Deutschland Cannabis auf Rezept?

Cannabis auf Rezept gibt es in Deutschland nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. So wird Cannabis verschrieben, wenn: 

  1. eine schwere Krankheit vorliegt. 
  2. eine anerkannte medizinische Behandlung nicht zur Verfügung steht oder nach ärztlicher Einschätzung nicht möglich ist.
  3. es eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht gibt, dass sich der Krankheitsverlauf oder starke Beschwerden spürbar bessern werden.
  4. Betroffene zustimmen, dass die Krankenkasse ihre Daten anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermittelt.

Obwohl das Gesetz für die Verordnung von Cannabis das Vorhandensein einer schwerwiegenden Erkrankung vorschreibt, wird nicht genau definiert, welche Krankheiten oder Diagnosen für die Anwendung von Cannabis infrage kommen, damit Cannabis vom Arzt verschrieben werden kann. Ausschlaggebend, ob jemand Cannabis auf Rezept bekommt, ist die Einschätzung der Erkrankung bezüglich ihrer Lebensbedrohlichkeit und ob sie die Lebensqualität des Patienten auf Dauer stark beeinträchtigt.  

Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, beurteilt im Grunde der behandelnde Arzt. Allerdings müssen Sie auch Ihre Krankenkasse davon überzeugen. Denn um eine Kostenübernahme durchzusetzen, ist vor der ersten Verordnung durch den Arzt ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse zu stellen. Die Genehmigung durch diese stellt in der Regel die allergrößte Hürde dar. Denn im Gegensatz zu vielen Ärzten, die dazu bereit sind Cannabis auf Rezept zu verordnen, sträuben sich die Krankenkassen in den meisten Fällen die Kosten für medizinisches Cannabis zu übernehmen. Und obwohl es sich bei den Sachbearbeitern nicht um einen Arzt handelt, stellen diese damit dessen Kompetenz häufig infrage. Sicher haben Patienten die Möglichkeit, die Entscheidungen von Krankenkassen nicht zu akzeptieren und können Klage einreichen. Aber nicht jeder schwerkranke Mensch ist dazu in der Lage und auch nicht jeder Arzt würde das mittragen. 


Anwendungsgebiete von medizinischem Cannabis

Cannabis auf Rezept (1) kommt in Deutschland für folgende Anwendungsgebiete infrage:

Zur Behandlung:

  • von Schmerzen und Spastiken 
  • bestimmter Formen der kindlichen Epilepsie
  • von Nebenwirkungen einer Chemotherapie
  • neuropathischer Schmerzen und in der allgemeinen Schmerztherapie 

Cannabis wird in der Regel bei folgenden Erkrankungen verordnet:

  • neurologische Erkrankungen wie Epilepsie, Tourette oder Multipler Sklerose
  • Erkrankungen mit starken chronischen Schmerzen
  • chronisch entzündliche Erkrankungen wie Rheuma
  • Krankheiten wie Krebs und HIV

Weitere Informationen dazu erhalten Menschen bei ihrem Arzt oder der Krankenkasse.

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Welche Cannabis-Mittel gibt es?

Wie bereits erwähnt wird Cannabis auf Rezept sowohl als Fertigarznei als auch als Rezepturarzneimittel verschrieben. Dazu zählen:

Nabilon und Nabiximols

Dronabinol

Medizinalhanf

Diese Wirkstoffe sind synthetische Cannabinoide, die als Mittel der zweiten Wahl zur Behandlung von Nebenwirkungen wie Übelkeit und Erbrechen bei Patienten nach einer Chemotherapie auf Rezept verordnet werden. Es gibt sie als Kapseln oder als Mundspray.

Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Reinstoff - also um das Cannabinoid Tetrahydrocannabinol aus den Blüten der weiblichen Hanfpflanze. Es wird in der Regel in Form von öligen Tropfen abgegeben.

Darunter versteht man das Pulver aus den getrockneten Cannabisblüten und die Pflanzen Extrakte.

Die deutsche Behörde für Arzneimittel und Medizinprodukte - BfArM

In Deutschland ist das BfArM eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. In ihr arbeiten Ärzte, Apotheker, Chemiker, Biologen, Juristen, Ingenieure, technische Assistenten und Verwaltungsmitarbeiter unter anderem an der Zulassung von Arzneimitteln. Sie beaufsichtigt außerdem mithilfe der Cannabis-Agentur den Anbau von Medizinalhanf in Deutschland. Außerdem wurde das Bundesinstitut durch das Cannabis Gesetz damit betraut, eine nicht-interventionelle Begleiterhebung zur Anwendung für medizinisches Cannabis durchzuführen. Dafür werden die entsprechenden medizinischen Daten von den Krankenkassen in anonymisierter Form an das BfArM übermittelt. Zu Beginn der Anwendung werden zwar noch keine Daten weitergegeben, dennoch muss ein Arzt seine Patienten bereits darauf hinzuweisen, dass dies in Zukunft geschehen wird. Die eigentliche Erhebung erfolgt dann frühestens nach einem Jahr der Therapie mit medizinischem Cannabis bzw. nach Beendigung derselben, auch wenn diese vor dem einjährigen Termin eintritt. Weitere Informationen zur Begleiterhebung für medizinisches Cannabis bekommen Patienten von ihrem behandelnden Arzt.


Die Cannabis Agentur ist was?

Seit dem Cannabis Gesetz aus dem Jahr 2017 ist die sogenannte Cannabis Agentur ein Fachgebiet des BfArM. Deren Aufgabe ist es den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke zu steuern und zu kontrollieren. Doch nicht nur das - sie nimmt nach eigenen Angaben das in Deutschland hergestellte medizinische Cannabis nach der Ernte auch in ihren Besitz.


Was Fachleute im Umgang mit medizinischem Cannabis empfehlen

Für Menschen, die den Umgang mit Cannabis nicht gewohnt sind, eignen sich laut Experten Fertigarzneimittel besser als Cannabisblüten und Extrakte. Und zwar deshalb, weil diese einfacher zu dosieren sind und man so nicht der Gefahr von starken unerwünschten Nebenwirkungen ausgesetzt ist. Diese können nämlich bei der Anwendung von Cannabis als Medizin durchaus auftreten. Außerdem warnen die Fachleute davor am Anfang einer Behandlung, wenn Ihre Dosis gerade neu eingestellt wird, am Straßenverkehr teilzunehmen. 


Nebenwirkungen bei Cannabis zu medizinischen Zwecken

Spricht man von Nebenwirkungen bei Cannabis als Medizin ist in der Regel von der psychoaktiven Wirkung von THC auf den Menschen die Rede. Bei welcher Dosis diese auftreten, ist von Patient zu Patient unterschiedlich. Fest steht, dass es genau wie bei Cannabisblüten auch bei der Einnahme von Cannabis Arzneimitteln zu ähnlichen Nebenwirkungen beim Menschen kommen kann. Denn die Hauptwirkstoffe des medizinischen Cannabis sind die gleichen Cannabinoide, die auch beim Kiffen wirken. 


Legalisierung von Cannabis

Natürlich bedeutet das Cannabis Gesetz nicht automatisch die Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Hier unterliegt Cannabis immer noch dem Betäubungsmittelgesetz. Dennoch ist es ein Schritt in die richtige Richtung. Fakt ist, dass ca. 4 Millionen Deutsche regelmäßig Marihuana konsumieren und nur ein geringer Teil von ihnen tatsächlich Probleme mit den Cannabiskonsum hat und ein noch geringerer Teil eine Abhängigkeit entwickelt. Daher plädieren nicht nur Konsumenten, sondern auch viele Politiker und der Deutsche Hanfverband für eine Legalisierung von Cannabis. Besonders nachdem von der Suchtkommission der UN 2020 Cannabis von der Liste der gefährlichen Drogen aufgrund der Befürwortung der Weltgesundheitsorganisation WHO gestrichen wurde (2), sehen sich die Befürworter der Legalisierung zusätzlich bestätigt.


Quellenverzeichnis

  1. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/cannabis-fuer-schwerkranke-auf-rezept-485740
  2. https://www.unodc.org/documents/commissions/CND/Scheduling_Resource_Material/Cannabis/Recommendations_backdrop.pdf?utm_medium=email&utm_source=newsletter&utm_campaign=INTL_20200422_NEWS_Daily